Bedingungen für Tiefbauarbeiten und Pflanzungen im Bereich von Fernwärmeleitungen

  • Fernwärmeleitungen dürfen nur auf einer Länge von maximal 5 m freigelegt werden
  • Beträgt die Länge eines parallel verlaufenden Grabens mehr als 5 m, so muss ein Sicherheitsabstand zwischen Fernwärme-Leitungstrasse und Graben von mindestens 1,5 m (lichtes Maß) eingehalten werden
  • Es ist mindestens ein Meter lichter Abstand zwischen neuer Leitung und Fernwärmeleitung einzuhalten, wenn eine parallele Verlegung geplant ist
  • Bei Leitungskreuzungen ist ein lichter Abstand von mindestens 0,3 m zur Fernwärmeleitung einzuhalten
  • Bei Baumpflanzungen muss ein Abstand von mindestens 5 m zwischen Baumachse und Fernwärmeleitung eingehalten werden. Flachwurzelnde Pflanzen können ohne Beschränkungen gepflanzt werden (z.B. Sträucher).
  • Bei Leitungsverlegungen in geschlossener Bauweise im Bereich unserer Fernwärmeleitung, ist eine Abstimmung mit uns immer erforderlich.
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Achtung: Die Anfahrt zum Heizkraftwerk hat sich geändert.
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Preisliste: Neue Preise ab dem 01.10.2011.
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Wichtiger Termin: Ablesung des Wärmezählers vom 02.01. - 14.01.2012
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