Bedingungen für Tiefbauarbeiten und Pflanzungen im Bereich von Fernwärmeleitungen
- Fernwärmeleitungen dürfen nur auf einer Länge von maximal 5 m freigelegt werden
- Beträgt die Länge eines parallel verlaufenden Grabens mehr als 5 m, so muss ein Sicherheitsabstand zwischen Fernwärme-Leitungstrasse und Graben von mindestens 1,5 m (lichtes Maß) eingehalten werden
- Es ist mindestens ein Meter lichter Abstand zwischen neuer Leitung und Fernwärmeleitung einzuhalten, wenn eine parallele Verlegung geplant ist
- Bei Leitungskreuzungen ist ein lichter Abstand von mindestens 0,3 m zur Fernwärmeleitung einzuhalten
- Bei Baumpflanzungen muss ein Abstand von mindestens 5 m zwischen Baumachse und Fernwärmeleitung eingehalten werden. Flachwurzelnde Pflanzen können ohne Beschränkungen gepflanzt werden (z.B. Sträucher).
- Bei Leitungsverlegungen in geschlossener Bauweise im Bereich unserer Fernwärmeleitung, ist eine Abstimmung mit uns immer erforderlich.









